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PERSONAL-NEWS Nr.: 25.2025 AKTUELLE PERSONALVERÄNDERUNG IN DER BAU- UND IMMOBILIENBRANCHE PERSONALENTWICKLUNG Personalmanagementkongress – 2025 Europas größter HR-Kongress Der PMK ist Europas größter HR-Kongress und findet am 26. & 27. Juni 2025 unter dem Motto „Vision & Wirklichkeit“ in Berlin statt. Mit vielen interessanten Gästen und Top-Expert:innen analysieren wir beim Jahreshighlight der HR-Community, wie es Personaler:innen künftig gelingt, die schwierige Gratwanderung zwischen zukunftsorientierten Ambitionen und den akuten Herausforderungen der Gegenwart zu bewältigen. Seien Sie live im bcc Berlin bei über 100 Stunden Input dabei, knüpfen Sie neue Kontakte mit Teilnehmenden aus der gesamten DACH-Region und nehmen Sie wertvolle Impulse für Ihr Tagesgeschäft mit. Außerdem im Programm: 8 aufregende Discovery-Touren, der HR Start-Up Award, die legendäre Nacht der Personaler:innen und viele weitere coole Specials. Wann: 26. & 27. Juni 2025, wo: bbc Berlin & Digital, weitere Informationen: www.personalmanagementkongress.de, Quadriga Media Berlin GmbH, Tel +49 30 84 PERSONALRECHT Bundesarbeitsgericht: „Gevestetet“ Aktienoptionsrechte von Arbeitnehmern gestärkt Das Bundesarbeitsgericht hat in zwei Entscheidungen aus März 2025 die Ansprüche von Fach- und Führungskräften in Bezug auf „gevestete“ Aktienoptionen gestärkt und seine Rechtsprechung hierzu geändert: BAG, Urteil vom 19.03.2025 Aktenzeichen 10 AZR 67/24 Bestimmt eine Verfallklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass zugunsten des Arbeitnehmers „gevestete“ virtuelle Optionsrechte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Eigenkündigung sofort verfallen, benachteiligt diese den Arbeitnehmer unangemessen (§ 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB). Das Gleiche gilt für eine Klausel, die vorsieht, dass die „gevesteten“ virtuellen Optionsrechte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses doppelt so schnell verfallen, wie sie innerhalb der sog. „Vesting-Periode“ entstanden sind. Sachverhalt Der Kläger war vom 1. April 2018 bis zum 31. August 2020 bei der Beklagten beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete durch fristgerechte Eigenkündigung. Im Jahr 2019 erhielt der Kläger ein Angebot auf Zuteilung von 23 virtuellen Optionsrechten (sog. „Allowance Letter“), das er durch gesonderte Erklärung annahm. Nach den Bestimmungen für Mitarbeiter-Aktienoptionen (Employee Stock Option Provisions „ESOP“) setzt die Ausübung der virtuellen Optionen, die zu einem Zahlungsanspruch gegen die Beklagte führen kann, deren Ausübbarkeit nach Ablauf einer Vesting-Periode und ein sog. Ausübungsereignis wie einen Börsengang voraus. Dabei werden die dem Arbeitnehmer zugeteilten virtuellen Optionen nach einer Mindestwartezeit von zwölf Monaten innerhalb einer Vesting-Periode von insgesamt vier Jahren gestaffelt ausübbar. Die Vesting-Periode wird ausgesetzt, wenn und solange der Arbeitnehmer von seiner Pflicht zur Arbeitsleistung ohne Gehaltsanspruch entbunden ist. Nach Nr. 4.2 ESOP verfallen bereits ausübbare („gevestete“), aber noch nicht ausgeübte virtuelle Optionen unter anderem, wenn das Arbeitsverhältnis durch Eigenkündigung des Arbeitnehmers endet. Im Übrigen verfallen „gevestete“, aber noch nicht ausgeübte virtuelle Optionen nach Nr. 4.5 ESOP sukzessiv innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren nach Ende des Arbeitsverhältnisses. Zum Zeitpunkt des Ausscheidens des Klägers waren 31,25 % der ihm zugeteilten Optionsrechte „gevestet“. Mit Schreiben vom 2. Juni 2022 machte der Kläger seinen Anspruch auf diese virtuellen Optionen geltend. Die Beklagte lehnte den Anspruch unter Hinweis auf den Verfall der Optionsrechte ab. Änderung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht haben die Klage des Arbeitnehmers abgewiesen und den Anspruch abgelehnt. Seine Revision hatte vor dem Zehnten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg und das Bundesarbeitsgericht hat damit seine Rechtsprechung zugunsten von Arbeitnehmern geändert. Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Die „gevesteten“ virtuellen Optionen sind nicht verfallen. Bei den Bestimmungen über das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen iSv. § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB. Die an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses anknüpfenden Verfallklauseln halten einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht stand. Die durch teilweisen Ablauf der Vesting-Periode „gevesteten“ virtuellen Optionen stellen auch eine Gegenleistung für die vom Kläger in dieser Zeit im aktiven Arbeitsverhältnis erbrachte Arbeitsleistung dar. Dies folgt insbesondere aus der in den ESOP enthaltenen Regelung zur Aussetzung der Vesting-Periode in Zeiten, in denen der Arbeitnehmer keinen Entgeltanspruch erwirbt. Der sofortige Verfall „gevesteter“ Optionen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses berücksichtigt die Interessen des Arbeitnehmers, der seine Arbeitsleistung bereits erbracht hat, nicht angemessen und steht dem Rechtsgedanken des § 611a Abs. 2 BGB entgegen. Außerdem stellt dies eine unverhältnismäßige Kündigungserschwerung dar, da der Optionsberechtigte zur Vermeidung einer möglichen Vermögenseinbuße das Arbeitsverhältnis vor einem ungewissen Ausübungsereignis nicht kündigen dürfte. Auch die Klausel unter Nr. 4.5 ESOP benachteiligt den ausscheidenden Arbeitnehmer bei typisierender Betrachtung unangemessen. Sie reflektiert durch den graduellen Verfall der Optionen zwar, dass dessen Einfluss auf den Unternehmenswert mit der Zeit abnimmt; sie lässt jedoch – ausgehend von der hier geregelten Vesting-Periode von vier Jahren und der enthaltenen Mindestwartezeit von einem Jahr – zu, dass die dem Arbeitnehmer zugeteilten virtuellen Optionen doppelt so schnell verfallen, wie sie „gevestet“ sind. Damit lässt sie die Zeit, die der Arbeitnehmer durch Erbringung seiner Arbeitsleistung in der Vesting-Periode für die ausübbaren Optionsrechte aufgewandt hat, unberücksichtigt, ohne dass die kürzere Verfallfrist durch entgegenstehende Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt ist. Praxishinweis: Diese Rechtsprechungsänderung des Bundesarbeitsgerichts stärkt die Rechte der Arbeitnehmer und insbesondere von Fach- und Führungskräften die oftmals solche Aktionsoptionen eingeräumt bekommen. Im Falle von Ausscheidens Vereinbarungen sollten daher nunmehr die Aktienoptionen auch eine größere Verhandlungsmöglichkeit darstellen und durch entsprechende Regelungen in Aufhebungsverträgen abgesichert werden. Mitglieder können sich bei Fragen oder möglichen Ansprüchen gerne jederzeit an die Geschäftsstelle in Essen (essen@dfk.eu) wenden. PERSONALITERATUR Starke Teams entwickeln – Die 12-Wochen-Roadmap für mehr Vertrauen, Leistung und Erfolg Andreas Schobesberger, seit vielen Jahren Enterprise Agile Coach, übersetzt in diesem Band seine Praxiserfahrung in eine 12-wöchige Workshop-Sequenz. Jede Woche liefert ein fertig durchstrukturiertes Format (inklusive Materiallisten, Zeitboxen, Reflexionsfragen), das Teams eigenständig durchführen können. Ziel ist, in einem Quartal psychologische Sicherheit, Rollenklarheit, effiziente Prozesse und kontinuierliches Lernen zu verankern. Am Ende jeder Woche steht eine Übersicht über Ablauf und Inhalte des jeweiligen Meetings. Am Schluss bietet das Buch zudem Hilfestellungen in besonderen Situationen an. Nicht jeder Workshop wird „nach Lehrbuch“ ablaufen. Es werden Störungen auftreten und möglicherweise Konflikte auftauchen. Wenn sich ein Team in einer solchen Situation wiederfindet, lassen sich hier mögliche Lösungsansätze finden. Dieses Buch präsentiert einen strukturierten Ansatz, mit dem ein Team die zentralen Aspekte einer Teamentwicklung innerhalb eines Zeitraums von 12 Wochen systematisch bearbeiten und in seine Arbeitsabläufe integrieren kann. Schobesberger schließt damit eine Lücke zwischen diagnoseorientierten Klassikern und abstrakten agilen Framework-Guides. Sein Werk liefert ein konkret terminiert-sequenzielles Programm: Es ist ein praxistauglicher Quartals-Leitfaden, der schnell um setzbare Workshops mit methodischer Stringenz verbindet. Für Leser:innen, die ohne theoretische Tiefenbohrung in die erfolgreiche Umsetzung gehen wollen, bietet das Buch maximalen Nutzen. Autor: Andreas Schobesberger, 2025; 232 Seiten, ISBN 978-3-648-18400-4 (Print & EPUB), Preis: 39,99 € PERSONALGEDANKEN
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(letzte Aktualisierung: 20.06.2025)
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