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PERSONAL-NEWS Nr.: 18.2024


AKTUELLE PERSONALVERÄNDERUNG IN DER BAU- UND IMMOBILIENBRANCHE


PERSONALENTWICKLUNG

Learntec Kongress 2024
Der Fachkongress der LEARNTEC zeigt vom 04. bis 06. Juni 2024 wieder die aktuellen Trends in der digitalen Bildung. Rund 100 Referierende aus Wirtschaft und Wissenschaft geben ihr Fachwissen in rund 70 praxisnahen Vortrags- und Workshop-Slots an die Teilnehmenden weiter. Künstliche Intelligenz wird auch 2024 wieder das dominierende Thema im Kongress sein, hinzu kommen virtuelle und erweitere Realitäten (XR). Weitere Schwerpunktthemen sind außerdem Data Literacy, Vertrauenskultur, ESG und Performance-Management.

Der Kongress richtet sich an Fachleute aus der Bildungsbranche, Unternehmen, Wissenschaftler und Interessierte, die an der Gestaltung der digitalen Bildung mitwirken möchten und bietet ihnen die Gelegenheit, sich mit Gleichgesinnten auszutauschen, neue Kontakte zu knüpfen und von hochkarätigen internationalen Experten zu lernen.

Keynotes gibt es unter anderem von Prof. Dr. Ulrike Lucke, Universität Potsdam, zur nationalen Bildungsplattform; Lori Niles-Hofmann, Senior Learning Transformation Strategist aus Kanada, über die Zukunft des Lernens; und Prof. Dr. Eric Eller, Professor für Wirtschafts- und Medienpsychologie an der TH Ingolstadt, zum Thema Vertrauenskultur .
(Quelle: www.personalintern.info


PERSONALRECHT

Das Schwenken eines Filetiermessers als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung?
Wer mit einem äußerst scharfen Filetiermesser hantiert, muss besonders sorgfältig agieren, um Verletzungen von Kollegen auszuschließen. Nicht jeder Fehlgebrauch rechtfertigt aber eine Kündigung ohne vorherige einschlägige Abmahnung. Dies hat wie bereits zuvor das Arbeitsgericht Lübeck (3 Ca 1157/22) das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (5 Sa 5/23) am 13. Juli 2023 entschieden. Das LAG berichtet darüber zuletzt in seiner Pressemitteilung vom 16.01.2024 wie folgt:

Der 29-jährige Kläger ist bei der Beklagten, die mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt, seit Juni 2019 als Industrie- mechaniker beschäftigt. Am 1. Juni 2022 arbeitete er mit einer Mitarbeiterin und einem Mitarbeiter an einem Probierstand. Zwischen den Parteien ist streitig, ob der Kläger der Mitarbeiterin ein Filetiermesser mit einer Klingenlänge von 20 cm mit einem Abstand von 10 bis 20 cm an den Hals hielt und damit deren Leib und Leben bedrohte. Die Beklagte kündigte dem Kläger daraufhin mit Kündigung vom 14. Juli 2022 fristlos, hilfsweise ordentlich zum 31. Oktober 2022.

Die Kündigungsschutzklage des Klägers war in zwei Instanzen erfolgreich. Sowohl die außerordentliche als auch die ordentliche Kündigung sind unwirksam. Es fehlt an einem hinreichenden Kündigungsgrund. Zwar kommt eine ernstliche Drohung des Arbeitnehmers mit Gefahren für Leib oder Leben u.a. von Arbeitskollegen als „an sich“ als wichtiger Grund für eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung in Betracht. Dies setzt aber voraus, dass der Arbeitnehmer mit dem Willen handelt, dass der Kollege die Drohung zur Kenntnis nimmt und als ernst gemeint auffasst.

Selbst den Vortrag der Beklagten als zutreffend unterstellt kann jedoch nicht zur Überzeugung des Gerichts auf einen bedingten Vorsatz beim Kläger geschlossen werden. Vielmehr ist es auch möglich, dass der Kläger das Messer schlicht in der rechten Hand haltend sich mit dem Oberkörper zur Mitarbeiterin gedreht hat und bei dieser Drehbewegung dessen rechte Hand mit dem Messer nahe an deren Hals gelangt ist.

Die Kündigungen können aber auch nicht darauf gestützt werden, dass der Kläger allein durch das Hantieren mit dem Messer Leib und Leben der Mitarbeiterin objektiv und fahrlässig gefährdet hat. Der unsachgemäße Umgang mit einem Messer stellt zwar eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung dar. Diese hätte nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz den Ausspruch einer fristlosen oder fristgerechten Kündigung nur gerechtfertigt, wenn der Kläger zuvor wegen einer ähnlichen Pflichtverletzung abgemahnt worden wäre. Insbesondere steht auch nach dem Vortrag der Beklagten nicht zur Überzeugung des Landesarbeitsgerichts fest, dass der Kläger das Messer bewusst und aktiv an den Hals der Mitarbeiterin gehalten hat.

Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein vom 13. Juli 2023 (5 Sa 5/23)  

Rechtsanwalt Frank Priewe, ADVOcuram - Kanzlei für Strategie und Recht, www.advocuram.com    (Quelle: www.personalintern.info)
 


PERSONALITERATUR

Manifest für menschliche Führung. 6 Thesen und 14 Prinzipien für eine neue Führung im Zeitalter der Digitalisierung
In einer Zeit, in der es „normal ist, dass vieles anders ist und immer schneller anders wird“ (Karl-Heinz Geißler), steht auch und insbesondere die Rolle der Führung mindestens zur Diskussion und in Teilen sogar infrage. Führung muss die Selbstführung der anvertrauten Mitarbeitenden zum Ziel haben, so forderte es einst der dm-Gründer Götz W. Werner. Führung zur Selbstführung ist die einzig legitime Aufgabe von Führung. Führung heißt also, andere erfolgreich zu machen. Sie ist nicht länger eine Frage der Position, sondern eine der Haltung. Diese Haltung und die Werte sowie Prinzipien neuer, agiler, digitaler und vor allem menschlicher Führung beschreibt dieses Buch.

Autor: Marcus Raitner, ISBN: 978-3-8006-7292-9 | Verlag: Franz Vahlen 2024 | Preis: 24,90,- Euro (inkl. MwSt.)   (Quelle: www.personalintern.info)


PERSONALGEDANKEN

Gib immer alles, nur niemals auf."
(Norbert Elgert)

(Das ist aktuell wohl wieder die beste Strategie)
(Lutz Kehrberg)


Diese Seite wird jeden Freitag aktualisiert. (letzte Aktualisierung: 26.04.2024)
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