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PERSONAL-NEWS Nr.: 37.2025


AKTUELLE PERSONALVERÄNDERUNG IN DER BAU- UND IMMOBILIENBRANCHE


PERSONALENTWICKLUNG

RETENTIONpro Online Konferenz
„Inspiring Retention Professionals“ – Dein Event für People Retention & Benefits 3 Tage online erleben: Drei Tage voller Impulse, Praxisstories und smarter Lösungen zu Mitarbeiterbindung, Employee Engagement und Corporate Benefits – kostenlos und direkt auf deinem Laptop.
Erlebe spannende 30-Minuten-Sessions mit echten HR-Macher:innen. Im Anschluss hast du in 15-minütigen Q&A-Runden die Chance, deine Fragen direkt an die Expert:innen zu stellen – unkompliziert, praxisnah und auf Augenhöhe.
Egal ob People & Organisation Verantwortliche/r, Compensation & Benefits-Profi oder HR-Leader – hier bekommst du frische Ideen, sofort umsetzbare Tipps und spannende Einblicke, um Mitarbeiterbindung neu zu denken und wirksam zu gestalten. Einfach einloggen, zurücklehnen, mitreden – Retention-Inspiration war noch nie so einfach. Seien Sie bei der RETENTIONpro Online Konferenz dabei:
Fachbesucher Only
Zur RETENTIONpro Online Konferenz werden ausschließlich Teilnehmer folgender Zielgruppen zugelassen:
      • Retention & Engagement Verantwortliche
      • Compensation & Benefit Verantwortliche
      • CHRO / PersonalleiterInnen
      • HR- / Personalverantwortliche
      • Employee Benefits & BAV Verantwortliche
      • Recruiting Verantwortliche
      • People & Organisation Verantwortliche
      • GeschäftsführerInnen und BereichsleiterInnen
Wann: 07. – 09. Oktober 2025, jeweils vormittags; Infos unter: https://retentionpro.de/online-konferenz/#ticket

 
PERSONALRECHT  

Kein Präventionsverfahren in der Probezeit – BAG-Urteil 2025
Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt: Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, vor einer Kündigung während der Probezeit ein Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX durchzuführen. Eine Kündigung während der ersten sechs Monate wird nicht allein deshalb unwirksam, weil kein Präventionsverfahren durchgeführt wurde. In der Praxis ist die Probezeit daher weiterhin eine Risikozeit – auch für schwerbehinderte Arbeitnehmer. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift erst nach sechs Monaten ununterbrochener Beschäftigung, und der besondere Kündigungsschutz für Schwerbehinderte beginnt ebenfalls erst nach sechs Monaten (§ 173 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX). Das Präventionsverfahren soll Konflikte frühzeitig lösen, ist in der Probezeit aber rechtlich nicht zwingend. Noch 2024 hatte das LAG Köln noch ein anderes Verständnis vertreten und ein Präventionsverfahren als erforderlich angesehen. In der Folgezeit haben Arbeitgeber vorsorglich auch bei Probezeitkündigungen die Inklusionsämter in Anspruch genommen und Präventionsverfahren eingeleitet. Auch nachdem dieser Linie des LAG Köln jetzt seitens des BAG eine Absage erteilt wurde, kann eine freiwillige Einbeziehung des Integrationsamts auch während der Probezeit sinnvoll sein – etwa um frühzeitig Lösungen zu finden oder Diskriminierungen vorzubeugen. Zwingend ist dies aber nicht. Auch in der Probezeit gilt selbstverständlich weiterhin, dass eine Kündigung nicht aus diskriminierenden Motiven erfolgen, also nicht aufgrund der Behinderung ausgesprochen werden darf. Sofern ganz bestimmte Aufgaben aufgrund der Behinderung des Arbeitnehmers nicht ausgeführt werden können, besteht auch während der Probezeit grundsätzlich die Pflicht, zu prüfen, ob es angemessene Vorkehrungen oder behinderungsgerechte Einsatzmöglichkeiten gibt, damit das Arbeitsverhältnis fortgeführt werden und eine Kündigung möglichst vermieden werden kann.
(BAG-Urteil vom 3. April 2025 - Az. 2 AZR 178/24)


PERSONALITERATUR

Crashkurs Personalarbeit – Vom Arbeitsvertrag bis zum Zeugnis
Personalarbeit ist heute viel mehr als nur die Verwaltung von Mitarbeiterunterlagen und die Entgeltabrechnung. Dieser Crashkurs bietet Ihnen einen kompakten Rundumblick in das Human Resources Management und hilft Ihnen, sich schnell ins Thema einzuarbeiten. Sie erhalten das komplette Handwerkszeug für die täglichen Personalaufgaben. Analog des Werdegangs eines Beschäftigten im Unternehmen erfahren Sie alles über Personalbeschaffung und -betreuung, Personalentwicklung sowie arbeitsrechtliche Themen der Freisetzung. So sind Sie vom ersten Tag an immer auf der sicheren Seite.
Inhalte:
     Personalverwaltung: effektiv arbeiten mit der Personalakte
     Arbeitsrecht: Gestaltung von Arbeitsverträgen, Abmahnung, Kündigung, Tarifrecht
     So nutzen Sie Kennzahlen und etablieren ein funktionierendes Personalcontrolling
     Neu in der 6. Auflage: digitale Krankmeldung, Betriebsrätemodernisierungsgesetz, Homeoffice und mobile Arbeit sowie die E-Signatur
Digitale Extras:
     Checklisten
     Formulare und Mustervorlagen
     Praktische Online-Rechner
Autorin: Heike Höf-Bausenwein, Haufe Fachbuch, 6. Auflage, 284 Seiten, ISBN 978-3-648-18331-1, Preis: 34,99 € inkl. MwSt,


PERSONALGEDANKEN

„Lernen ist wie Rudern gegen den Strom. Hört man damit auf, treibt man zurück."
(Lao Tse; 570 - 490 v. Chr.)

(Und das ist heute noch genauso - auf der Expo Real kann man übrigens einiges dazulernen)
(Lutz Kehrberg)

Diese Seite wird jeden Freitag aktualisiert. (letzte Aktualisierung: 12.09.2025)
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